Die so genannte Bahnreform 1 tritt am 1. Januar 1999 in Kraft. Sie bezweckt die schrittweise Liberalisierung des Bahnverkehrs wie in der Europäischen Union. Dazu gehören mehr Wettbewerb, die Umwandlung der SBB in eine Aktiengesellschaft, die Trennung von Verkehr und Infrastruktur sowie für den Güterverkehr der freie Zugang zum Bahnnetz. Die Neat wird vor dem Hintergrund der Bahnreform realisiert. Nun können auf dem SBB-Netz auch Züge anderer Gesellschaften verkehren.
« Marktwirtschaftliche und ökologische Massnahmen sollen verstärkt werden. »
Niklaus Lundsgaard-Hansen, Anhang zur Entscheidungsgrundlage für das Leitorgan BAV, 24.02.1999