Die Schweiz und die Europäische Gemeinschaft schliessen im Mai 1992 ein Abkommen über den Güterverkehr auf Strasse und Schiene. Teil davon ist die vom Volk noch nicht beschlossene Neat. Es gelingt der Schweiz das letzte Mal, die 28-Tonnen-Limite für Lastwagen zu sichern. Das Abkommen nimmt mit der Favorisierung der Bahn und der Etablierung des kombinierten Verkehrs Rücksicht auf die politischen und topografischen Besonderheiten der Schweiz. Diese wird zu einem wichtigen Akteur in der europäischen Verkehrspolitik.
« Das Transitabkommen umschreibt die infrastrukturellen Arbeiten, die sowohl in der Schweiz als auch in den Mitgliedstaaten der EG zu leisten sind, um einen durchgehenden Verkehrsfluss über die schweizerischen Grenzen hinaus zu gewährleisten. »
Bundesrat, Botschaft zum Transitabkommen, S. 1058, 13.05.1992